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Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V.

Aktuelles

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Kunsttherapie-Tagung | Kunst & Imagination. Tagträume in der Kunsttherapie.

Freitag, 11. Okt. 2024, 10:00 bis Samstag, 12. Okt. 2024, 18:00 

https://www.sfu-berlin.de/de/event/kunsttherapie-tagung-kunst-imagination-tagtraeume-in-der-kusttherapie/

 

Graduierungsseminare 2024  – 1. Halbjahr

 INSZENIEREN IM BILD

Klientenbilder der Konfliktsituation, die im Prozess entstehen, enthalten neben der Situationsbeschreibung auch Anteile der Biographie des Malers/der Malerin, auch wenn das von außen nicht immer erkennbar ist.

Konfliktbilder sind hier Ausgangspunkt für scheinbar spielerisches Inszenieren – im – über – mit dem – und aus dem Bild heraus. Neben dem Bild nutzen wir Kisten mit Sand oder Ton, als Bühne, um alte und wenig hilfreiche Muster zu verändern. Das Um – Inszenieren des Bildes macht neues Denken, Fühlen und Verhalten möglich.

Durch die Inszenierung in dreidimensionalen Räumen, in denen die Klienten selbst Drehbuch schreiben, Regie führen und Hauptdarsteller sind, entstehen neue Lösungswege.

Wochenendseminar                  23./24.3.2024  10 – 17 Uhr
Ort: Stintenbergerstr. 45, 40822 Mettmann
Seminarleitung Brigitte Michels
Kosten: € 180,00

Anmeldung: verwaltung@dgkt.de    Tel. 0202 / 2988960

 

 

Am 14. Oktober 2023 wurde in Berlin der neue Vorstand der DGKT gewählt:

  • 1. Vorsitzender Prof. Dr. Georg Franzen
  • 2. Vorsitzender Prof. Dr. Karl-Heinz Menzen
  • Kassenwartin Christiane Gomolla-Bill
  • Schriftführerinnen Susanne Köhler und Annette Kusche
  • Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Ass.-Prof. Dr. Katharina Reboly
  • Beisitzerin Dr. Alexandra Daszkowski

 

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https://www.instagram.com/dgkt.kunsttherapie/

 

Hier finden Sie das aktuelle DGKT-Journal 2023

https://dgkt.de/wp-content/uploads/DGKT-Journal-2023-E-book.pdf

 

Der  DGKT/IGKGT Förderpreis 2023 für eine quantitative oder qualitative Studie aus dem Themenspektrum: Künstlerische Therapien in klinischen Arbeitsfeldern geht an Kerstin Betzold. Thema ihrer Masterarbeit: ‚Farbschattierungen in der Schwangerschaft’
Inwieweit kann präventiv angewandte Kunsttherapie zu einem stressfreieren Erleben der eigenen Schwangerschaft beitragen?

Die Masterarbeit von Kerstin Betzold , die an der Universitätsambulanz der SFU-Berlin praktisch durchgeführt wurde , ist ein innovativer Beitrag im Bereich der Gesundheitsprävention. Kerstin Betzold entwickelte hier ein kunsttherapeutisches Angebot zur Stressreduktion in der Schwangerschaft. In Mittels einer eigens konzipierten Workshopreihe untersuchte sie, wie Kunsttherapeutische Prozesse, den Verlauf einer Schwangerschaft positiv unterstützen können.

Der Preis wurde im Rahmen der Kunsttherapie-Tagung „An der Schnittstelle von Kunst und Psychotherapie“ am 13.10.2023 in Berlin verliehen.

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Als Berufsverband vertritt die Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V. (DGKT) seit mehr als 30 Jahren die berufspolitischen Interessen und setzt sich erfolgreich für fachliche und berufsspezifische Belange der Therapeut*innen künstlerische Therapieformen ein. Die DGKT engagiert sich als Fachverband für die wissenschaftliche Fundierung der Künstlerischen Therapien als auch die Deutsche Sektion der IGKGT.

 

Das neue DGKT-Journal 2022 können Sie hier herunterladen

http://dgkt.de/wp-content/uploads/DGKT-2022-neu.pdf

 

 

Ab sofort kann ein Supervisionszertifikat DGKT beantragt werden

Zertifikat als Supervisor*In für Künstlerische Therapien (DGKT)
Voraussetzungen:
1. Ausbildung in Kunst-, Musik-, Tanztherapie oder in einem anderen
künstlerisch-therapeutischen Gebiet (DGKT).
2. Mind. 5 Jahre Berufspraxis bei überwiegender Tätigkeit in einem
Bereich künstlerischer Therapien.
3. Mind. 3 Jahre kunsttherapeutisch-fachspezifische Dozent*Innentätigkeit an einem
Ausbildungsinstitut oder an einer Fachhochschule oder Universität.
4. Nachweis von 50 Supervisionsstunden im Bereich künstlerischer Therapien durch Bescheinigung
des Ausbildungsinstituts.
5. Einmalige Zertifizierungsgebühr von 250,- €.
6. Bei Fehlen einzelner Voraussetzungen entscheidet die Zertifizierungskommission.
7. Nach Erteilung des Graduierungszertifikats besteht eine Weiterbildungsverpflichtung, d. h., die
regelmäßige Teilnahme an Tagungen und Symposien der DGKT. Eine Teilnahme an Fortbildungen bei
anderen Verbänden kann zu 50 % anerkannt werden.
Graduierungs-/Zertifizierungskommission
Prof. Dr. Georg Franzen/ Prof. Dr. Karl-Heinz Menzen/Dr. Alexandra Daszkowski
Gremium der Lehr Supervisor*innen der DGKT
Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der DGKT zu richten

 

Förderpreis für eine quantitative oder qualitative Studie aus dem Themenspektrum:

Künstlerische Therapien in klinischen Arbeitsfeldern 2024

Die wissenschaftliche Sektion der Deutschen Gesellschaft für Künstlerische Therapieformen (DGKT) in Kooperation mit der Deutschen Sektion der IGKGT vergibt im Jahr 2024 wieder den Förderpreis für eine quantitative oder qualitative Studie aus dem Themenspektrum: Künstlerische Therapien in klinischen Arbeitsfeldern für eine herausragende Abschluss-, BA- oder MA-Thesis.

Zu den Zielen der Wissenschaftlichen Sektion der DGKT und Deutschen Sektion der IGKGT gehört u.a. die Förderung der Künstlerischen Therapien in klinischen Arbeitsfeldern. Die ‚Künstlerischen Therapien‘ umfassen eine praxisorientierte Wissenschaftsdisziplin, die auf natur- und sozialwissenschaftlichen, medizinischen und psychologischen Erkenntnissen sowie Methoden basiert. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen das Leiden und die Bedürfnisse von Menschen unter der besonderen Berücksichtigung von deren Lebensrealität, deren Erwartungen, Bedürfnissen und Motiven, deren Teilhabe- und Mitgestaltungsfähigkeit. Bei den Künstlerischen Therapien wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch in der Lage ist, auf kreative Weise zu seiner Gesundheit beizutragen. Wesentlich ist ihnen die Grundannahme, dass das bildnerische Tun auf der aktiv-gestaltenden als auch auf der passiv- rezeptiven Ebene den Menschen zu beeindrucken und zu bewegen vermag. Dabei wird ihr Blick auf die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten des Einzelnen, auf die vorhandenen Ressourcen und auf die Aktivierung des schöpferischen Potenzials des Menschen gerichtet. Durch die Unterstützung der körperlich, seelisch und geistig regulierenden und stabilisierenden Kräfte sind sie krankheitsvorbeugend wie -bewältigend.

Künstlerische Therapie bedeutet also nicht nur, im kreativen Prozess die eigenen Ressourcen zu entdecken, anzuwenden und zu verankern: Künstlerische Therapie trägt je nach Bedarf zur Bewusstwerdung und Bearbeitung von innerpsychischen Konflikten oder zur Distanzierung von ihnen bei. Beim kreativen Probehandeln kann ein Mensch neue heilsame innere und äußere Bezüge entwickeln, erkennen und integrieren.

Die Auseinandersetzung mit dem kunsttherapeutischen Produkt initiiert und unterstützt die Fähigkeit zur Differenzierung von Gefühlen und verbessert so die Affektmodulation und -regulierung. Die Reflexion des individuellen Gestaltungsprozesses unterstützt die Etablierung von überraschenden Perspektiven, effektiven Problemlösungsstrategien und neuen Sinnzusammenhängen. Auf diese Weise wird Selbstwirksamkeit nicht nur unmittelbar, sondern auch nachhaltig erfahren.

Neue Konzepte und Wirksamkeitsnachweise Künstlerischer Therapien in klinischen Arbeitsfeldern sollen gefördert werden. Ausgezeichnet wird von der DGKT eine herausragende Abschluss-, Bachelor- oder Master-Arbeit, die sich mit einem entsprechenden Thema befasst. Die Prämie setzt sich aus einem Preisgeld in Höhe von 500 ,- Euro sowie einer wissenschaftlichen Unterstützung zur Veröffentlichung und Zusammenfassung der Arbeit in einer anerkannten Fachzeitschrift zusammen. Die Abschluss-, BA- oder MA-Thesis muss abgeschlossen sein und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Bewerbung ist ein Empfehlungsgutachten eines/ein Gutachter*in bzw. eines/ein Betreuer*in zur Thesis notwendig. Die Preisverleihung findet im Rahmen der DGKT-Tagung im Oktober 2023 in Berlin statt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Bewerbungsfrist: Bis zum 28.  Februar 2024 können Absolvent*innen ihre digitale Fassung der Abschluss-, BA- und MA-Thesis mit einer quantitativen oder/und qualitativen Studie und einem Gutachten des Instituts der Hochschule einreichen. Die digitalisierten Unterlagen sind einzureichen an: verwaltung@dgkt.de, und zwar mit folgenden Unterlagen:

  1. Abschluss-, Bachelor- oder Master-Arbeit;
  2. Kurzes Empfehlungsgutachten durch eine/n Betreuer*in bzw. eine/n Gutachter*in zur Arbeit;
  3. Motivation für das gewählte Forschungsthema;
  4. Kurzlebenslauf.

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, zu denen die vollständigen Unterlagen eingereicht wurden. Diese Arbeiten werden an die Expertenjury der Wissenschaftlichen Sektion der DGKT und Deutschen Sektion der IGKGT weitergeleitet, die dann den/die Preisträger*in ermittelt.

www.dgkt.de

www.deutsche.sektion.igkgt.de

Positionspapier der BAG KT

Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen

2021/09 Positionspapier der BAG KT

2021/10 Pressemeldung: Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen

 

 

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Das DGKT-Journal 2021 können Sie hier downloaden:

http://dgkt.de/wp-content/uploads/DGKT-2021-low.pdf

 

 

Als Berufsverband vertritt die Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V. (DGKT) seit mehr als 30 Jahren die berufspolitischen Interessen und setzt sich erfolgreich für fachliche und berufsspezifische Belange der Therapeut*innen künstlerische Therapieformen ein. Die DGKT engagiert sich als Fachverband für die wissenschaftliche Fundierung der Künstlerischen Therapien als auch die Deutsche Sektion der IGKGT.

 
 
 

Die Ausgabe des DGKT-Journals 2020 finden Sie hier:

Download unter http://dgkt.de/wp-content/uploads/DGKT-Journal-01-2020-1.pdf


 

Hier finden Sie das aktuelle Berufsbild Kunsttherapie:

https://bagkt.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/04/19-04-Berufsbild-BAGKT.pdf

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Sehr geehrte Damen und Herren,
„Musik-, Tanz- & Kunsttherapie“ erscheint mit den bewährten Herausgeber_innen seit 2017 in unserem Verlag und hat sich gleichzeitig deutlich weiterentwickelt. Die Zeitschrift erscheint zweimal jährlich mit je 120 DinA4-Seiten. Die Inhaltsverzeichnisse und Zusammenfassungen sehen Sie auf www.psychologie-aktuell.com/mtk.
Das normale Privatabonnement der gedruckten Ausgabe berechnen wir mit 80.- Euro p.a.. Den Mitgliedern Ihrer Gesellschaften bieten wir 50% Rabatt. Falls Sie ein online-Abonnement vorziehen, beschränkt sich Ihr Jahrespreis auf 20.- Euro.
Wenn Sie ab 2020 abonnieren, liefern wir Ihnen den Jahrgang 2019 unentgeltlich online. Eine Abokündigung ist jederzeit zum Jahresende möglich. Einen Bestellcoupon fügen wir unten an.
Wir würden uns freuen, Sie in unserem Leserkreis begrüßen zu dürfen.
Alles Gute
Wolfgang Pabst

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Internationalen Gesellschaft für Kunst, Gestaltung, Therapie IGKGT
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Liebe Mitglieder der DGKT,

wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Ausgabe des DGKT-Journals vorstellen zu können.

Download unter:

DGKT_Journal_1__2018

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Hier finden Sie den aktuellen Kodierleitfaden der BAG 2013 zum Downloaden

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Ethik-Kodex der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien
(BAG KT bestehend aus 11 Verbänden u.a. DGKT e.V.)

Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes wird die männliche Form verwendet.

Präambel

Die Mitglieder der an der BAG Künstlerische Therapien beteiligten Vereinigungen üben ihre Tätigkeit in sozialer Verantwortung unter Berücksichtigung der für ihre Berufstätigkeit geltenden Gesetze aus. Sie sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Person, mit der therapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen, mit denen sie durch künstlerisch-therapeutische Behandlung in eine besondere Beziehung eintreten, gefordert. Der Ethik-Kodex dient

  • dem Schutz der Patienten/Klienten vor unethischer Anwendung der Künstlerischen Therapien
  • der Handlungsorientierung der Mitglieder
  • dem Schutz der eigenen Berufsrolle
  • als Grundlage für alle in den einzelnen Verbänden beschlossenen bzw. zu beschließenden Berufsordnungen.

§ 1 Gültigkeit des Ethik-Kodex

Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien vertretenen Verbände. Die Mitgliedsverbände müssen ihre eigenen Berufsordnungen haben, die mit dem Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien vereinbar sind. Der Ethik-Kodex regelt grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeit der Künstlerischen Therapeuten und der Verbände untereinander.

§ 2 Allgemeine Berufspflichten

Die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben. Qualitätsstandards für Künstlerische Therapien sind in der BAG Künstlerische Therapien zu formulieren und fortzuschreiben.

§ 3 Berufsbezeichnung

Die Verbände der BAG Künstlerische Therapien tragen Sorge dafür, dass ihre Mitglieder die Berufsbezeichnung Künstlerische Therapeutin/ Künstlerischer Therapeut nicht missbräuchlich verwenden.

§ 4 Umgang mit Patienten/Klienten

Künstlerische Therapeuten haben die Verpflichtung, mit dem Vertrauens-und Abhängigkeitsverhältnis in der therapeutischen Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn Künstlerische Therapeuten ihre Aufgabe und Verantwortung gegenüber Patienten vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen. Künstlerische Therapeuten  verpflichten sich, jede Art von Machtmissbrauch zu unterlassen. Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

  • Art der künstlerisch-therapeutischen Methode und Setting
  • Umfang und mutmaßliche Dauer der Behandlung
  • finanzielle Bedingungen der Behandlung
  • Schweigepflicht und Datenschutz.

§ 5 Verantwortung gegenüber Studierenden/Praktikanten und Supervisanden

Selbsterfahrung im Rahmen der künstlerisch-therapeutischen Ausbildung, Praktikumsanleitung und Supervision sind von Therapie zu trennen.

§ 6 Schweigepflicht und Datenschutz

Künstlerische Therapeuten haben über alle persönlichen Daten der Klienten Verschwiegenheit zu wahren. Einbezogen sind Werkdokumente, schriftliche und mündliche Mitteilungen von Patienten, Falldokumentationen und Befunde. Die Aufnahme von Ton-und Bildmaterial und deren Verwendung zu Ausbildungs-und Publikationszwecken bedürfen der Genehmigung des Patienten. Bei Minderjährigen ist die Selbstbestimmung des Kindes ab dem 14. Lebensjahr zu berücksichtigen. Entsprechend ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder anzunehmenden Einwilligung zulässig. Die elektronische Übermittlung von Berichten erfolgt gemäß des DSG anonymisiert oder in verschlüsselten Datenträgern.

§ 7 Kollegiales Verhalten

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände pflegen untereinander und gegenüber Kollegen aus anderen kooperierenden Fachbereichen kollegiales Verhalten und Kooperation. Herabsetzende Äußerungen über Kollegen, der missbräuchliche Umgang mit deren Ideen und geistigem Eigentum sind unzulässig. Bei Konflikten sind einvernehmliche Lösungen anzustreben.

§ 8 Fortbildung, Qualitätssicherung

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich zu Fortbildung, regelmäßigem fachlichem Austausch und Supervision ihrer beruflichen Praxis.

§ 9 Forschung

Bei Durchführung von Forschungsvorhaben sind folgende Anforderungen einzuhalten: Aufklärung der beteiligten Personengruppe, Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht, Achtung des geistigen Eigentums anderer Kollegen und wertschätzender Umgang mit den Ergebnissen.

§10 Werbung

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, nur im Rahmen der für die im Gesundheitswesen tätigen Berufe geltenden Bestimmungen über ihre Berufsausbildung zu informieren.

§ 11 Ethik-Kommission

Die in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbänden richten Ethik-Kommissionen ein, die für alle Fragen, Probleme und Verletzungen, die den Ethik-Kodex betreffen, zuständig sind.

§ 12 Inkrafttreten

Dieser Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung der BAG Künstlerische Therapien am 15.09.2011 in Kraft.